Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Anwendbarkeit

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Geschäfte zwischen Land- & Gartentechnik Christoph Ortner und dem Käufer, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist.

1.2 Mit der Bestellung akzeptiert der Käufer die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers finden keine Anwendung, es sei denn deren Anwendung wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

1.3 Tritt der Käufer nach rechtsverbindlich erteiltem Auftrag – gleich aus welchem Grunde immer – vom Kauf zurück, steht uns das Recht zu, bei marktgängigen Waren ein Abstandsgeld (Stornogebühr) in der Höhe von 15% des Verkaufspreises zu begehren.

2. Preis

2.1 Die Preise verstehen sich netto, inkl. MWST, ohne Verpackung und Versand.

2.2 Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise sind Festpreise und werden bis zum Zeitpunkt der vereinbarten Lieferung nicht geändert.

2.3 Bei Vertragsabschluss ohne ausdrückliche Vereinbarung des Kaufpreises gilt der am Tag der Lieferung geltende Verkaufspreis als vereinbart.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Für Preis- und Zahlungskonditionen sind die Angaben in der Auftragsbestätigung maßgebend. Alle Zahlungen müssen diesen entsprechend an das Firmeneigene Konto geleistet werden.

3.2 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, hat die Zahlung des Käufers innerhalb von 30 Tagen ab Datum der Auftragsbestätigung zu erfolgen.

3.3 Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Fakturendatum zur Zahlung fällig. Bei Bezahlung innerhalb von 7 Tagen ab Fakturendatum ist der Auftraggeber berechtigt, 2 % Skonto vom Rechnungsbetrag in Abzug zu bringen.

3.4 Rechnungen für Dienstleistungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Fakturendatum netto ohne Skonto zur Zahlung fällig.

3.5 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist vor Arbeitsbeginn eines großen Traktor-Services eine Anzahlung in der Höhe von 50 % des vereinbarten Preises und der offene Restbetrag nach Abschluss des Auftrages zur Zahlung fällig.

4. Lieferzeiten:

4.1 Die für die Lieferung ab Lager Kollersdorf bemessene Lieferzeit gilt erst ab Erhalt der in allen Belangen kaufmännisch und technisch geordneten endgültigen Angaben und ist stets unverbindlich. Die Einhaltung der Lieferzeit hängt weiters davon ab, dass der Käufer alle Zahlungsbedingungen einhält, welche für die Zeit vor der Lieferung vereinbart sind.

4.2 Wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist kann der Käufer weder vom Vertrag zurücktreten, auf die Lieferung verzichten, noch Schadenersatz verlangen.

4.3 Für die Berechnung der Lieferzeit ist mangels anderer Festsetzung der Tag unserer endgültigen schriftlichen Auftragsbestätigung maßgebend.

5. Maße, Gewichte und Unterlagen:

Unsere Abbildungen, Zeichnungen, Pausen, Maß- und Gewichtsangaben in Katalogen, Werbeschriften, Angeboten u. ä. sind nur annähernd maßgeblich und bleiben Abänderungen vorbehalten. Alle diese Unterlagen bleiben stets unser geistiges Eigentum unter dem einschlägigen Gesetzschutz hinsichtlich Vervielfältigung und Wettbewerb.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Land- & Gartentechnik Christoph Ortner behält sich das Eigentum an seiner Lieferung bis zu ihrer vollständigen Bezahlung vor.

6.2 Erst nach vollständigem Eingang des Auftragspreises geht die Ware in das Eigentum des Käufers über (durch Übergabe oder Auslieferung).

7. Prüfung und Abnahme der Lieferung

7.1 Der Käufer hat die Lieferung sofort nach Erhalt zu prüfen und dem Lieferanten allfällige Mängel  oder Fehllieferungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt, bekannt zu geben. Unterlässt er dies, so gilt die Lieferung als genehmigt und es entfällt jede Gewährleistung. Bei rechtzeitiger und gerechtfertigter Bemängelung leisten wir gegen frachtfreie Rückgabe des Gerätes nach unserer Wahl Gutschrift oder kostenlosen Ersatz. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz oder Ersatz der Anarbeitungskosten, lehnen wir ab.

7.2  Für den Nachweis der Mängel ist der Untersuchungsbefund in unserem Lager maßgebend. Mit Ablauf von drei Monaten erlischt auch jede Haftung unsererseits für verborgene Mängel. Nachweislich fehlerhaft ab Werk gelieferte Waren werden bei rechtzeitiger Rüge nach Wahl von Land- & Gartentechnik Christoph Ortner ausschließlich:

- An Ort und Stelle oder an einem anderen Ort nach Wahl von Land- & Gartentechnik Christoph Ortner behoben.

- Kostenlos ausgetauscht (die ausgetauschten Teile gehen in das Eigentum von Land- & Gartentechnik Christoph Ortner über).

- Zwecks Reparatur retour geholt.

- Reparaturen, die ohne Einverständnis von Land- & Gartentechnik Christoph Ortner durch den Auftraggeber selbst oder durch einen Dritten vorgenommen werden, können Land- & Gartentechnik Christoph Ortner nicht angelastet werden, und somit erlischt der Anspruch auf Gewährleistung für von Land- & Gartentechnik Christoph Ortner gelieferten Produkte.

7.3 Land- & Gartentechnik Christoph Ortner hat dem Auftraggeber keinen Schadenersatz zu leisten. Dieser Ausschluss gilt jedoch nicht für Schäden, die von Land- & Gartentechnik Christoph Ortner vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden.

8. Irrtum

8.1 Irrtümer beim Vertragsabschluss können von uns auch dann geltend gemacht werden, wenn sie nicht rechtzeitig aufgeklärt wurden oder dem Käufer nicht hätten auffallen müssen, falls wir dem Käufer jenen Nachteil ersetzen, welcher ihm bei rechtzeitiger Geltendmachung des Irrtums nicht entstanden wären. Irrtümer, insbesondere Schreib- und Rechenfehler in Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Lieferscheinen und sonstigen Dokumenten, können von uns jederzeit korrigiert werden.

9. Anwendbares Recht

9.1 Auf alle Streitigkeiten zwischen dem Käufer und uns findet ausschließlich Österreichisches Recht Anwendung.

10. Weitere Bestimmungen

10.1 Falls die Bestellung unter Vorbehalt der Subventions- und Investitionskrediterteilung erfolgt, so verpflichtet sich der Käufer, das entsprechende Beitragsgesuch sofort einzureichen. Wird der Subventions- bzw. Investitionskredit nicht erteilt, kann Land- & Gartentechnik Christoph Ortner jederzeit vom Kaufvertrag zurücktreten.

10.2 Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ungültig oder unwirksam sein oder werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen und dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen insgesamt.